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Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen eines Vision International People Group Distributors

Wenn vom Distributor in diesem Vertrag falsche Angaben gemacht oder eine der unten angeführten Bedingungen nicht eingehalten werden, kann gegen den Distributor ein bestimmtes Haftungsmaß verhängt werden, darunter auch eine einseitige Auflösung des Vertrags durch das Unternehmen ohne jegliche Entschädigung.

„Vision Holdings Limited“ (im Weiteren Vision oder das Unternehmen genannt) ist ein Unternehmen mit Distributoren, die nach dem Prinzip des Direktvertriebs tätig sind und auf diese Weise Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, Bekleidung sowie andere Produkte bzw. Dienstleistungen vertreiben. Das Unternehmen kann über den Vertrieb entsprechender Produkte jederzeit neu entscheiden.

1. Jeder neue Vertriebspartner muss volljährig und im Sinne des Gesetzes handlungsfähig sein sowie die im „Handbuch der Distributoren“ aufgestellten Bedingungen des Unternehmens erfüllen.

2. Jeder neue Distributor verpflichtet sich, nur einen Vertrag mit dem Unternehmen abzuschließen. Darüber hinaus bestätigt er, nicht in anderen geschäftlichen Tätigkeitsbereichen des Unternehmens tätig zu werden, mit Ausnahme von Fällen, die eindeutig im „Handbuch der Distributoren“ (Starter Kit) genannt und gesondert mit dem Unternehmen oder seinen Handelsniederlassungen abgesprochen sind.

3. Nach Unterzeichnung seines Vertrags wird der Distributor zum unabhängigen Vertriebspartner des Unternehmens, der Produkte oder Dienstleistungen an den Endverbraucher vertreibt. Die Aufgabe des Distributors besteht im Vertrieb der Produkte des Unternehmens Vision durch individuelle Kundensuche. Der Distributor hat das Recht, neue Distributoren zu suchen und anzuwerben, sowie verpflichtet sich, diese auf eine Tätigkeit als Distributor vorzubereiten und zu schulen.

4. Für eine Tätigkeit als Vision Distributor sind keine Investitionen erforderlich. Obligatorisch ist lediglich der Erwerb eines Vision Starterpakets, dessen Zusammensetzung vom Unternehmen festgelegt ist und hin und wieder geändert werden kann.

5. Der Distributor kann ein Entgelt entsprechend dem Marketingplan erhalten, der die Auszahlung von Provisionen, aufgrund der Tätigkeit des Distributors und seiner Organisation vorsieht. Die Skala der Provisionshöhen ist im „Handbuch der Distributoren“ und im Marketingplan ausführlich beschrieben. Diese kann jedoch nach Beschlüssen des Unternehmens geändert werden. In Gesprächen mit potentiellen Distributoren ist es dem Distributor untersagt, bezüglich der voraussichtlichen Verdienste Garantien abzugeben oder falsche Angaben zu Verdiensten, Produkten und dem Marketingplan zu machen.

6. Erfüllt der Distributor die von Vision festgelegten Bedingungen hinsichtlich dem Erwerb und Vertrieb der Produkte an den Endverbraucher im Verlauf eines Monats nicht, so hat er in diesem Monat keinen Anspruch auf Provision. Des Weiteren verliert der Distributor das Recht, seine Distributorengruppe zu führen, falls er die Bedingungen des Produktvertriebs an die Endverbraucher im Laufe von vier aufeinander folgenden Monaten nicht erfüllt. Im fünften Monat behält er zwar seinen Sponsor, seine gesamte Struktur wird jedoch dem nächst höheren, aktiven Sponsor zugeteilt, unabhängig davon, ob der Distributor seine Tätigkeit in Zukunft wieder aufnehmen will. Dieser Vorgang wird als „Degrade“ bezeichnet. Gibt der Distributor im Laufe von sechs Monaten nach seinem „Degrade“ keine Bestellung ab, so wird sein Vertrag aufgelöst.

7. Aufgabe des Distributors besteht im Produktvertrieb durch Suche neuer Endverbraucher. Aus diesem Grund soll der Distributor die angekauften Produkte größtenteils verkauft haben, bevor er neue Produkte bei dem Unternehmen oder dessen Handelsniederlassungen bestellt. Das Unternehmen erklärt, dass es eindeutig dem Marketingplan und den Bestimmungen des Unternehmens widerspricht, Produkte ausschließlich zum Zweck des Provisionserhalts zu erwerben, da dies den unverdienten Erhalt von Provisionen ermöglicht.

8. Verschuldet sich ein Distributor gegenüber dem Unternehmen, so kann das Unternehmen den entsprechenden Betrag von dem an den Distributor auszuzahlenden Provisionsbetrag abziehen. Außerdem zieht die Nichtbezahlung der bei einer Handelsniederlassung des Unternehmens bestellten Produkte die sofortige Auflösung des Vertrags nach sich. Alle Provisionen, die vor Vertragsauflösung dem Distributor zu zahlen waren, werden ihm von Vision unverzüglich ausgezahlt, abzüglich der oben erwähnten.

9. Der Distributor verpflichtet sich, Vision Produkte nicht über Handelsketten zu vertreiben, die im Marketingplan des Unternehmens nicht vorgesehen sind (Geschäfte, Großhandelsmärkte u. a.). Ausführliche Informationen dazu sind im „Handbuch der Distributoren“ enthalten.

10. Das Unternehmen garantiert den Distributoren und den Endverbrauchern eine hohe Qualität seiner Produkte. Aus diesem Grund ist jede Produktrücksendung ausschließlich mit Zustimmung des Unternehmens und streng nach den Gesetzen, die den Verbraucherschutz regeln, vorzunehmen. Der Distributor trägt die alleinige Verantwortung für eventuelle Ausgaben und Verluste, die mit seiner Tätigkeit auf selbständiger Basis verbunden sind. Eine Haftung dafür kann nicht dem Unternehmen auferlegt werden.

11. Der Distributor verpflichtet sich, das Netz seiner Distributoren auszubauen, die neuen von ihm angeworbenen Distributoren zu betreuen und sie hinsichtlich der Präsentation und des Verkaufs der Produkte an den Endverbraucher zu schulen. Im Zusammenhang damit verpflichtet sich der Distributor, mit seinen neu angeworbenen Disributoren stets in Kontakt zu bleiben, um deren Schulung zu sichern sowie bei der Entwicklung ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu helfen. Der Distributor erklärt, dass er sich mit den im „Handbuch der Distributoren“ genannten Bestimmungen für die Anwerbung neuer Distributoren bekannt gemacht hat, und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

12. Der Distributor darf Produktnamen, Markenzeichen und andere Symbolik des Unternehmens Vision nur mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmens benutzen. Darüber hinaus darf er nur mit schriftlicher Genehmigung durch das Unternehmen für die Produkte von Vision und die Marketingmethoden des Unternehmens öffentlich werben. Der Distributor verpflichtet sich, bei der Werbung für Vision Produkte und den Vision Marketingplan ausschließlich die vom Unternehmen erarbeitete und veröffentlichte Terminologie zu benutzen.

13. Der Distributor verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die das Unternehmen betreffen, einschließlich der Vision Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln sowie die Veröffentlichung von Meldungen zu verhindern, die dem Unternehmen schaden könnten.

14. Sowohl das Unternehmen als auch der Distributor können den Vertrag einseitig kündigen, wobei die andere Seite durch eine Sondererklärung davon in Kenntnis zu setzen ist. Wird der Vertrag von Seiten des Distributors gekündigt, so wird er von allen im Marketingplan aufgeführten Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Unternehmen entbunden. Der Distributor verliert das Recht auf Anwerbung neuer Distributoren und folglich das Recht auf Provisionsauszahlungen. Seine Struktur geht unwiderruflich auf seinen Sponsor über. Der Distributor, der den Vertrag gekündigt hat bzw. dem der Vertrag nach Beschluss des Unternehmens gekündigt worden ist, darf erst nach Ablauf eines Jahres einen neuen Vertrag abschließen. Eine Kündigung des Vertrags zwecks Sponsorenwechsels ist unzulässig. Als Vertragskündigungsdatum gilt im Fall der Kündigung seitens des Unternehmens der Tag der Beschlussfassung in dieser Sache.

15. Bei einer Vertragskündigung bleiben die Verpflichtungen des Distributors gegenüber dem Unternehmen bezüglich der ihm vom Unternehmen oder von seinen Handelsniederlassungen zur Verfügung gestellten Produkte, unter der Berücksichtigung der in den Punkten 16-18 angeführten Bedingungen, bestehen.

16. Setzt der Distributor das Unternehmen innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsunterzeichnung von seiner Absicht der Vertragskündigung in Kenntnis, so ist der Distributor berechtigt, innerhalb der nächsten vierzehn Tage die Ware zurückzugeben und die an das Unternehmen bereits geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Der Betrag wird ausgezahlt abzüglich:

17. Setzt der Distributor das Unternehmen von seiner Absicht der Vertragskündigung erst nach Ablauf von vierzehn Tagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung in Kenntnis, so wird die Entscheidung über die Rückgabe der von ihm bei dem Unternehmen oder dessen Handelsniederlassungen erworbenen Produkte in jedem konkreten Fall nach Ermessen des Unternehmens gesondert getroffen. Bei einer solchen Vertragskündigung erfolgt jedoch keine vollständige Rückzahlung.

18. Falls der Vertrag von Seiten des Unternehmens gekündigt wurde, so sind das Unternehmen oder dessen Handelsniederlassungen dazu berechtigt, falls sie das für notwendig halten, die verkauften Produkte vom Distributor unter bestimmten Bedingungen und zu einem vom Unternehmen bestimmten Preis zurückzunehmen.

19. Dieser Vertrag erhält ab dem Moment der Registrierung durch das Unternehmen seine Gültigkeit. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Vertrags wird er für dieselbe Laufzeit, unter denselben Bedingungen und mit gleich bleibenden Verpflichtungen des Distributors verlängert, die im Punkt 4 dieses Vertrags festgelegt wurden, falls keine Seite den Wunsch äußert, den Vertrag einen Monat vor der Ablaufzeit zu kündigen.

20. Der Distributor erkennt seine Tätigkeit als unabhängiger Vertriebspartner an. Er baut sich seinen Kundenkreis auf und liefert ihm regelmäßig Produkte als unabhängiger Distributor nach Hause, ohne dabei gegen die geltenden Gesetze zu verstoßen. Der Zweck dieses Vertrags ist nicht die Erschaffung einer Partnerbeziehung im Rahmen der Gesellschaft bzw. des Unternehmens oder einer Beziehungen der Form „Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ zwischen dem Distributor, seinem Sponsor, Mitgliedern seiner Gruppe, die vom Distributor gesponsort werden, und/oder dem Unternehmen und seinen Vertretungen. Der Distributor ist nicht berechtigt, Verpflichtungen zu übernehmen und/oder Verhandlungen im Namen des Unternehmens Vision zu führen sowie dem Unternehmen oder dessen Handelsniederlassungen die Haftung in irgendeiner Form zu aufzuerlegen.

21. Der Distributor haftet selbständig für alle Kosten, die für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit erforderlich sind, sowie für seine steuerlichen und sozialen Verpflichtungen. Weder das Unternehmen noch dessen Handelsniederlassungen übernehmen die Haftung für die Einhaltung der Steuergesetze. Der Distributor ist dafür verantwortlich, dass die Steuerabgaben von seinen Provisionen sowie anderen Auszahlungen und Vergünstigungen, die er vom Unternehmen bekommt, richtig berechnet und abgeführt werden.

22. Der Distributor bestätigt, dass er das „Handbuch der Distributoren“ erhalten hat. Die Geschäftsprinzipien, die in diesem „Handbuch“ angeführt sind, können von dem Unternehmen bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Lage oder bei einer geschäftlichen Notwendigkeit revidiert werden. Der Distributor verpflichtet sich, entsprechende Änderungen der Geschäftsprinzipien sowie der vom Unternehmen festgelegten Methoden und Verfahren zu verfolgen.

23. Der Distributor bestätigt, dass er sich mit dem Marketingplan vertraut gemacht hat und versteht, wie er funktioniert. Er bestätigt, dass bei seiner Anwerbung nicht der Anschein erweckt wurde, dass er ohne eigene Bemühungen Gewinne erzielen und Sicherheiten oder andere Vorteile aus seiner Geschäftstätigkeit mit Vision ziehen könne. Er bestätigt, dass er bei seinem Wunsch, Vision Distributor zu werden, keine derartigen Hoffnungen hege. Der Distributor ist sich bewusst, dass sein Erfolg von seinen Fähigkeiten und seinen aufgewandten Mühen abhängt und dass er keine weiteren Provisionen außer denjenigen bekommt, die im Prämienplan von Vision vorgesehenen sind. Dieser Plan kann nach Beschluss des Unternehmens regelmäßig abgeändert werden.

24. Der Distributor erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen die Fristen und Bedingungen dieses Vertrags sowie die Geschäftsprinzipien und den Marketingplan ändern kann. Über solche Änderungen wird der Distributor schriftlich informiert. Die geänderten Bedingungen sind obligatorisch und der Distributor verpflichtet sich, gemäß den neuen Bedingungen zu handeln. Die Änderungen werden entweder in einem Sonderbericht, in den Meldungen einer allgemein zugänglichen Zeitschrift, oder in einer Benachrichtigung, die bei Bestellungen in die Produktverpackung eingelegt wird, bekannt gegeben. Alle Änderungen treten dreißig Tage nach deren Bekanntgabe durch das Unternehmen in Kraft. Über die oben erwähnten Änderungen wird der Distributor auch in den Handelsvertretungen des Unternehmens informiert.

25. Der Distributor kann seine aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Verpflichtungen und folglich auch seinen Status als Vision Distributor nur an einen Verwandten übertragen, unter der Bedingung, dass dieser zur Zeit der Vertragsübertragung kein Distributor des Unternehmens ist. Dabei muss eine schriftliche Genehmigung des Unternehmens vorliegen.

26. Der Distributor muss seine Tätigkeit gemäß den Gesetzen ausüben, die im Land seiner Tätigkeit gelten. Der Distributor verpflichtet sich, streng im Rahmen der seine Tätigkeit regelnden gesetzlichen, sozialen und steuerlichen Normen zu arbeiten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, während der Gültigkeitsdauer seines Vertrags keine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner in diesem Vertrag erläuterten Geschäftstätigkeit mit Vision Konkurrenz macht, wie Bewerben oder Vertreiben von Produkten, die als Konkurrenzprodukte zu den Produkten des Vision Unternehmens anzusehen sind. Weiterhin ist dem Distributor untersagt, Distributor anderer Unternehmen zu sein, die für den Produkt- und Dienstleistungsvertrieb Methoden des Multilevelmarketings (MLM) und des Direktvertriebs nutzen. Der Distributor darf keine illegale Geschäftstätigkeit ausüben oder seine Geschäftstätigkeit für illegale Handlungen missbrauchen. Die Verletzung der in diesem Absatz angeführten Verpflichtungen durch den Distributor zieht eine unverzügliche Aufhebung des Vertrags seitens des Unternehmens nach sich.

27. Der Distributor verpflichtet sich, die nachfolgenden Grundsätze der Ehrlichkeit und Transparenz einzuhalten:

28. Der Distributor bestätigt, dass er alle in diesem Vertrag, im „Handbuch der Distributoren“ und im „Ethischen Kodex“ angeführten Bestimmungen gelesen und verstanden hat. Diese Bestimmungen bilden die rechtliche und moralische Grundlage für die Beziehungen zwischen dem Distributor und Vision. Alle weiteren Bedingungen, Aufträge und Garantien bedürfen in jedem konkreten Fall einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Die in diesem Vertrag, im „Handbuch der Distributoren“ und im „Ethischen Kodex“ angeführten Bestimmungen bilden eine Vertragsgrundlage für die Beziehungen zwischen Vision und dem Distributor. Im Fall eventueller Mehrdeutigkeiten oder Widersprüchlichkeiten bei der Auslegung der einzelnen Bestimmungen dieses Vertrags, des „Handbuchs der Distributoren“ oder des „Ethischen Kodex“ hat dieser Vertrag Vorrang und die höchste gesetzliche Kraft.

29. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit seiner Erfüllung ergeben und nicht durch Verhandlungen gelöst werden können, werden gemäß den im Tätigkeitsland des Distributors geltenden Gesetzen zur Prüfung an die zuständige Gerichtsinstanz übergeben.

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